Honorare


Ärztliche Honorare gemäß der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ (2,3-facher Satz)
(Auszug)


Ziffer nach GOÄ
 1 Beratung- auch per Telefon
Dauer: bis zu 10 Min.
10,72 Euro
 3 Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung- auch per Telefon
Dauer: mindestens 10 Minuten
20,11 Euro
 4 Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken 29,49 Euro
 5 Symptombezogene Untersuchung
z.B. Ohrenspiegelung bei Ohrenschmerzen, Rachenspiegelung
bei Halsschmerzen
10,72 Euro
 7 Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme (Hautorgan, Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane 21,45 Euro
 8 Erhebung des Ganzkörperstatus
(Untersuchung des gesamten Körpers)
34,86 Euro
 K1 Zuschlag zu Untersuchungen bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr 6,99 Euro
 26 Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (U2-U9) 60,33 Euro
 714 Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta (Lagereflexe) 24,13 Euro
 413 Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke bei einem Säugling 37,54 Euro
 30 Erhebung der homöopathischen Erstanamnese einschließlich Repertorisation und Mittelfindung 120,65 Euro
 31 Homöopathische Folgeanamnese 60,33 Euro
                                                                                              
Entsprechend dem zeitlichen Aufwand kann auch der 3,5-fache Satz anfallen.
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